Darf das Gericht anstatt eines ärztlichen Gutachtens auch ein (weniger ausführliches) ärztliches Zeugnis in Auftrag geben? Es kann durch das Gericht durchaus ein ärztliches Zeugnis angefordert und in Auftrag gegeben werden. Es gibt Sachverhalte, in denen „der Einfachheit halber“ von der Erstellung eines ärztlichen Gutachtens abgesehen werden darf und es ausreicht, wenn für den Betroffenen ein ärztliches Zeugnis vorgelegt wird. […..]
Weiterlesen >